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   BGH, 04.03.1958 - 5 StR 7/58   

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BGH, 04.03.1958 - 5 StR 7/58 (https://dejure.org/1958,1197)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1958 - 5 StR 7/58 (https://dejure.org/1958,1197)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1958 - 5 StR 7/58 (https://dejure.org/1958,1197)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 11, 211
  • NJW 1958, 679
  • MDR 1958, 441
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 07.02.1961 - 1 StR 558/60

    Zweifel an der Unparteilichkeit eines Berichterstatters; Festlegung des

    Medizinalrat Dr. T., den der Angeklagte als Sachverständigen wiederholt (erfolglos) wegen Befangenheit ablehnte und dem die Revision außerdem vorwirft, gegen § 136 a StPO verstoßen zu haben (dazu BGHSt 11, 211), hat sich über den Angeklagten nach der dienstlichen Erklärung des Berichterstatters möglicherweise in gleichem Sinne und in gleich bestimmter Art wie dieser schon vor der Hauptverhandlung geäußert.
  • LG Mannheim, 24.10.1975 - 3 KLs 22/75
    Ist dies aber so (und an der Erheblichkeit - vgl. Kleinknecht, § 136a StPO Anm. 2 m. w. Nachw. - der Willensbeeinträchtigung durch Heroinsucht, sei dies durch die Droge oder den schon auf Mißhandlung zielenden Drogenentzug ohne ärztliche Hilfe, kann kein Zweifel sein), so macht es keinen Unterschied, ob der drogenabhängige Zustand von der Verhörsperson herbeigeführt (so bei BGHSt 11, 211) oder bereits vorhanden war, wobei im vorliegenden Falle die vernehmende Richterin wie auch der Polizeibeamte die Abhängigkeit sogar gekannt und (die Richterin) darüber hinaus gesehen haben.
  • AG Demmin, 07.09.1998 - 94 Ls 182/98

    Zweigstelle Malchin, Polygrapheneinsatz im Strafverfahren

    Dies ist nur dann der Fall, wenn der Sachverständige vom Richter dazu benutzt wird, § 136 a StPO zu umgehen (vgl. Joerden, JuS 1993, 927, 928; BGHSt 11, 211).
  • BGH, 21.04.1978 - 2 StR 712/77

    Strafbarkeit wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Tateinheit

    Da nur Maßnahmen staatlicher Vernehmungsorgane zur Anwendung des § 136 a StPO führen können (vgl. BGHSt 11, 211, 212; 17, 14, 19), kommt einem Eingreifen J. allenfalls dann Bedeutung zu, wenn er in ausdrücklichem Einvernehmen mit Richtern oder Vernehmungsbeamten, nicht aber, wenn er ausschließlich als Dolmetscher tätig geworden ist.
  • BGH, 15.11.1960 - 5 StR 439/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 1, 39; 11, 213) [BGH 04.03.1958 - 5 StR 7/58]kann der Angeklagte seine Revision nicht darauf stützen, daß die Belehrung eines Zeugen über das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 Abs. 2 StPO unterblieben sei.
  • BGH, 01.11.1960 - 5 StR 330/60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Darauf kann er jedoch seine Revision nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht stützen (BGHSt 1, 39; 11, 213) [BGH 04.03.1958 - 5 StR 7/58].
  • BGH, 02.02.1960 - 3 StR 60/59

    Bestimmung der Voraussetzungen für die Annahme eines vorsätzlichen Ungehorsams

    Wer eine verbotene Partei durch Verbreiten von Flugschriften fördert, macht sich nach den §§ 42, 47 BVerfGG strafbar Die Verbreitung eines Flugblattes für eine verbotene Partei enthält einen Ungehorsam gegen die Auflösungsanordnung, wenn dadurch in irgendeiner Form die gesetzwidrige Wirksamkeit der verbotenen Partei gefördert wird (BGH MDR 1958, 441).
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